Arthroskopie

Die Arthroskopie (=Gelenkspiegelung) wird häufig auch als „Schlüssellochchirurgie“ bezeichnet und ist eine Methode, bei der Gelenke mittels einer kleinen Kamera (=Arthroskop) von Innen betrachtet (diagnostisch) und ebenso behandelt (therapeutisch) werden können. Sie ist sozusagen eine Endoskopie mit Spezialisierung auf Gelenke. Vor allem Verletzungen im Bereich des Kniegelenks, Schultergelenks, Sprunggelenks aber auch Handgelenks können mit dieser Methode häufig schonend behandelt werden. Dank ständig verbesserter Technologien wird diese Methode auch zunehmend bei kleineren Gelenken, wie dem Handgelenk oder dem unteren Sprunggelenk angewendet.

Wie funktioniert eine Arthroskopie?

Das Arthroskop wird hierbei nach Auffüllen des Gelenks mit Flüssigkeit (Ringerlösung, NaCl-Lösung), über eine kleine Stichinzision ins Gelenk eingeführt. Über weitere kleine Stichinzisionen können daraufhin diverse dünne Arbeitsinstrumente wie Tasthaken, Schere, Messer oder motorbetriebene Fräsen ebenfalls ins Gelenk eingebracht und so auf kleinstem Raum unter ständiger Sichtkontrolle Eingriffe durchgeführt werden, ohne dabei das Gelenk „groß“ eröffnen zu müssen.

Ist die Arthroskopie gefährlich?

Prinzipiell birgt jede Operation ein Risiko. Die Gefahr einer Infektion ist bei jeder Operation gegeben, speziell im Fall der Arthroskopie auch der Gelenkinfektion. Ebenso sind Risiken einer Venenthrombose gegeben, einer Arthrose (Gelenkverschleiß) oder einer Knorpelverletzung. Doch heißt das Verfahren nicht umsonst minimalinvasiv. Neben einer deutlich kleineren Wundfläche, geringeren postoperativen Schmerzen und nur minimalen Narben stellt die deutlich niedrigere Infektionsrate bei arthroskopischen Eingriffen den wesentlichen Vorteil gegenüber herkömmlicher Methoden dar.

Die Infektionswahrscheinlichkeit nach einer Kniegelenksarthroskopie ist im Vergleich zum offenen Vorgehen deutlich geringer und wird mit etwa 0,08–0,13 % angegeben.

(Quelle: Wikipedia)

Auch der arthroskopischen Technik sind jedoch Grenzen gesetzt, sodass in gewissen Fällen ein „offener“ Eingriff durchaus gerechtfertigt, ja sogar zielführender sein kann.